Immer mehr private Vermieter gehen dazu über, die Verwaltung Ihrer Immobilie in professionelle Hände zu geben. Als Gründe hierfür werden oft angeführt:
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in
einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.
Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt: