Hausverwaltungen

Eine professionelle Hausverwaltung - Warum...?

Immer mehr private Vermieter gehen dazu über, die Verwaltung Ihrer Immobilie in professionelle Hände zu geben. Als Gründe hierfür werden oft angeführt:

  • der hohe Zeitaufwand bei der Objektbetreuung und Kommunikation mit Mietern, Behörden und Handwerkern,
  • aufwendige Mietersuche und Probleme bei der Auswahl des "richtigen" Mieters,
  • mangelnde technische Kenntnis bei der Planung, Durchführung und Abnahme von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
  • große Rechtsunsicherheit beim Abschluss von Mietverträgen, der Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen oder
  • eine zu große räumliche Entfernung zum Objekt.



Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.

Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:


Allgemeine Verwaltung
  • Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
  • Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, Bearbeiten von Beschwerden u. Verstößen gegen die Hausordnung
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
  • Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen

 

Kaufmännische Verwaltung
  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
  • Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
  • Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen, soweit erforderlich
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder und Anlage der Instandhaltungsrücklage

 

Technische Verwaltung
  • Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
  • Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage



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© Vera Hamann